Kosten und Zuschüsse

Die für Sie tatsächlich anfallenden Kosten für eine Psychotherapie hängen in erster Linie davon ab, ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss etwa von einer öffentlichen Stelle, Ihrer Gesundheitskasse oder Ihrer privaten Zusatzversicherung erhalten.
Eine Psychotherapiesitzung kostet 110 € (Stand: 2023).

Ein subventionierter Modellplatz oder Sozialtarif für Personen in sozialen Notlagen, die sich sonst keine Therapie leisten könnten, ist möglich.

Zuschuss der Gesundheitskassen

Die Gesundheitskasse gewähren Zuschuss (i) bei aufrechter Sozialversicherung, (ii) bei Vorliegen einer “krankheitwertigen Beschwerde”, die der Therapeut durch eine Diagnose bescheinigt und (iii) bei Nachweis einer Untersuchungsbestätigung (Formular auch beim Psychotherapeuten erhältlich).

Höhe des Zuschusses pro Therapiesitzung:
ÖGK 33,70 €;  BVAEB 46,60 €;  SVS 50 €;  KUF 65 €.
Angaben ohne Gewähr! Für genauere und aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kasse.

Private und ausländische Versicherungsträger

Wenn Sie bei einem privaten oder ausländischen öffentlichen Versicherungsträger versichert sind, klären Sie die Kostenübernahme bitte selbst und im Voraus ab. Bitte beachten Sie, dass ein österreichischer Psychotherapeut gegenüber ausländischen oder privaten Versicherungen nicht weisungsgebunden ist und, dass aufgrund der Pflicht zur Verschwiegenheit Inhalte einer Psychotherapie nicht weitergegeben werden, sofern für die Kostenerstattung nichts anderes vereinbart oder gesetzlich geregelt ist.

Abrechnung

Die Behandlungsleistungen werden im Nachhinein per Honorarnote abgerechnet.

Die Honorarrechnung wird direkt an den Klienten/PatientInnen ausgestellt. Diese können anschließend bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuschuss stellen.